Präventionsschulung Auffrischungsschulung für pädagogische Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen
Termin
Di. 03.11.2026, 13:00 - 16:00
"Irgendwas ist komisch" - das steht häufig am Beginn von Überlegungen, ob es Kindern in der Einrichtung gut geht oder ob da etwas sein könnte, das dem Kindeswohl und der Entwicklung des Kindes entgegensteht. Diese Auffrischungsschulung für pädagogisch Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen soll die Handlungsfähigkeit im Ernstfall von Vermutungen oder konkreten Beobachtungen steigern.
Beschreibung
Die Handlungsleitfäden für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen können in den Basisschulungen nur in der Übersicht besprochen werden. Nach einer kurzen Wissensauffrischung beschäftigen sich die Teilnehmenden mit Beispielfällen und suchen angemessene Handlungswege.
Folgende Themen erwarten Sie:
- Was kann mir in der Kindertageseinrichtungen in Bezug auf übergriffiges Verhalten begegnen?
- Wie kann ich mich darauf vorbereiten?
- Konkrete Fallarbeit und Fallbesprechung
- Handlungsleitfäden für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen
- Unterstützungsnetzwerk
Was ist eine Auffrischungsschulung:
Auffrischungsschulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vertiefen und ergänzen das Wissen, das sich die teilnehmenden Personen in einer Basis-Schulung angeeignet haben. Dadurch bietet dieses Schulungsformat allen Personen, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen arbeiten die Möglichkeit, Inhalte der Basis-Schulung zu vertiefen.
Wer muss an einer Auffrischungsschulung teilnehmen?
Gemäß §17 Absatz 4 der AROPräv sind Beschäftigte im kirchlichen Dienst und ehrenamtlich tätige Personen, die für Ihre Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben, verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Auffrischungsschulung in Bereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilzunehmen.
Kirchliche Rechtsträger können weitere Personen zu einer erneuten Teilnahme nach 5 Jahren verpflichten. Dies ist im Institutionellen Schutzkonzept geregelt. Darüber hinaus können am Themenkomplex Interessierte an der Auffrischungsschulung teilnehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie verpflichtet sind, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson Prävention oder an die Leitung ihrer Einrichtung.
Kirchliche Rechtsträger können weitere Personen zu einer erneuten Teilnahme nach 5 Jahren verpflichten. Dies ist im Institutionellen Schutzkonzept geregelt. Darüber hinaus können am Themenkomplex Interessierte an der Auffrischungsschulung teilnehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie verpflichtet sind, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson Prävention oder an die Leitung ihrer Einrichtung.
Leitung der Präventionsschulung:
Thomas Auer
Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden Heidelberg, Kraichgau, Mannheim, Mittlere Kurpfalz, Nordbadische Bergstraße und Wiesloch
Veranstaltungsort
Gemeindehaus Sinsheim
Veranstalter
Kirchengemeinde Kraichgau
Pfarrstr. 10
74889 Sinsheim
