Für alle Bereiche des Ehrenamtes sind die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Ziel ist der Schutz von Einzelpersonen, die Gewährleistung des Datengeheimnisses gegenüber Dritten oder Unbefugten und Wahrung der Rechte der Betroffenen. Das betrifft konkret die Auskunft, Sperrung oder Löschung der eigenen Daten. Speicherung und Nutzung von Daten sind nur für einen bestimmten Zweck erlaubt, über den informiert werden muss. Darüber hinaus dürfen Daten nicht verwendet werden. Daher benötigt jede Anmeldung einen Datenschutzhinweis (ggfls. Einverständniserklärung zur Nutzung der Daten).
In Kürze werden wir hier im Downloadbereich einen Erfassungsbogen für Ihre persönlichen Daten zur Verfügung stellen, mit dem Sie als ehrenamtlich Engagierte der Kirchengemeinde mitteilen können, welche Daten sie von Ihnen erheben darf.
Alle, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, tragen Sorge dafür, dass mit diesen verantwortlich umgegangen wird. Sie verpflichten sich, dass sie das Datengeheimnis einhalten und erlangte Daten vertraulich behandeln – auch nach der Beendigung des Ehrenamts.