Ehe

 

Die Bedeutung der kirchlichen Trauung

 
Zwei Menschen, Mann und Frau, lieben sich und möchten ihr Leben gemeinsam als Ehepaar verbringen. Bei der kirchlichen Trauung sagen sie nicht nur voreinander, nicht nur vor Menschen, sondern vor Gott „ja" zueinander. Sie versprechen sich gegenseitige Liebe und Treue für ein ganzes Leben. Dadurch kommt der Ehebund zustande, ein unsichtbares Band, das die beiden zutiefst miteinander verbindet. So spenden sich Mann und Frau gegenseitig das Sakrament der Ehe und dürfen sich sicher sein: Gott begleitet uns in guten und in bösen Tagen, Gott steht treu zu uns als Ehepaar.
Die eheliche Liebe von Mann und Frau ist ein Bild für die Liebe von Gott und Mensch.
 

Grundsätzlich ist für die kirchliche Trauung ein Pfarrer der Kirchengemeinde von Braut oder Bräutigam zuständig. Er ist die erste Anlaufstelle. Wer sich kirchlich trauen lassen möchte, wendet sich an das Pfarrbüro oder den Wohnortpfarrer.
Natürlich ist auch eine Trauung auswärts, d.h. nicht in der Heimatkirche des Wohnortes möglich. Ebenso ist es möglich, dass nicht der zuständige Heimatpfarrer, sondern ein verwandter oder befreundeter Priester oder Diakon die Trauung hält. In jedem Fall ist jedoch der zuständige Pfarrer der Kirchengemeinde von Braut oder Bräutigam zu kontaktieren, der die Trauung dann entsprechend delegieren kann.
 

Grundsätzlich kann eine katholische Trauung stattfinden, sobald mindestens ein Partner katholisch und nicht aus der Kirche ausgetreten ist.
 

Ist ein Partner katholisch und der andere gehört einer anderen christlichen Konfession an, spricht man von einer konfessionsverschiedenen oder besser noch von einer konfessionsverbindenden Ehe. Es gibt dann die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung, bei der sowohl der katholische Pfarrer als auch der evangelische Pfarrer bzw. die evangelische Pfarrerin mitwirken.
Es ist jedoch auch so, dass sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche die kirchliche Trauung eines konfessionsverbindenden Paares im Ritus der jeweils anderen Konfession anerkennt. Das heißt konkret: Entscheidet sich ein konfessionsverbindendes Paar für eine katholische Trauung oder für eine evangelische Trauung, dann wenden sie sich trotzdem immer an das katholische und evangelische Pfarramt, damit die kirchliche Trauung von beiden Kirchen registriert und anerkannt werden kann.
 

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Bei all diesen organisatorischen Anforderungen (die eine kirchliche Trauung mit sich bringt), geht oft unter, was dieser Schritt persönlich für Sie bedeutet. (...) Wir laden Sie deshalb ein, einen Tag innezuhalten und sich Zeit für einander zu nehmen. Wir möchten mit Ihnen der Frage nachgehen, was Sie bei der kirchlichen Trauung einander versprechen und was Sie sich von ihr versprechen. Im Austausch mit anderen Paaren kann Ihnen dieser Tag Anregung für die kirchliche Hochzeit und Ihr gemeinsames Leben geben.
(Quelle: Erzdiözese Freiburg, Informationstext "Ein Tag für uns")